Über das eigene Leben hinaus

Glaube, Liebe und Hoffnung schenken

Wie können Sie über Ihr Leben hinaus die Werte weitergeben, die Ihnen wichtig sind? Eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zugunsten der Heilsarmee helfen, Projekte in unseren Gemeinden und Einrichtungen langfristig zu sichern. Gerne beraten wir Sie dazu ganz persönlich.

Mit dem letzten Willen in die Zukunft wirken

Die Gestaltung eines Testaments ist immer eine sehr persönliche Angelegenheit. Ihre individuelle Situation spielt dabei die zentrale Rolle. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Ihr letzter Wille dort hilft, wo er gebraucht wird. Schenken Sie Obdachlosen auch in Zukunft die Möglichkeit in unseren sozialtherapeutischen Einrichtungen wieder ein geregeltes Leben zu erlernen. Bewahren Sie Kindern und Jugendlichen die Chance, einen Platz in unseren Gemeinden zu finden und mit christlichen Werten in einer gewaltfreien Umgebung aufzuwachsen.

Ein Vermächtnis für die Heilsarmee

Wenn Sie die Heilsarmee mit einem ganz bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken möchten, ist das sogenannte Vermächtnis eine gute Möglichkeit. So können Sie einzelne Vermögenswerte vermachen, zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag, Wertpapiere, Gemälde, Sammlungen oder auch eine Immobilie.

Die Heilsarmee als Erben einsetzen

Wird die Heilsarmee testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach dem Tod. Dabei ist es uns ein sehr großes Anliegen, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Dazu gehört, dass wir uns um zu erfüllende Vermächtnisse kümmern. Oder auch wichtige Angelegenheiten wie eine Wohnungsauflösung oder die ordentliche Grabpflege klären. In der Regel binden wir einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht in die Betreuung eines Nachlasses mit ein.

Anschrift für Nennung im Testament:

Die Heilsarmee in Deutschland KdöR
Salierring 23-27
50667 Köln

Wenn Sie einem bestimmten Zweck oder Korps einen Nachlass zugute kommen lassen wollen, so wenden Sie sich gerne an fr@heilsarmee.de.