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William-Booth-Haus

Für Menschen in Notlagen – Eine Einrichtung der Heilsarmee in Deutschland

Übergangshaus mit Einzelzimmern

Für wohnungslose Männer nach §67 SGB XII

Das Übergangshaus bietet 26 Plätze für wohnungslose Männer in Einzelzimmern. Die Bewohner verpflegen sich selbst und nutzen gemeinsam die vorhandenen Küchen, Sanitärräume sowie Waschküche. Alle Zimmer sind möbliert und jeweils mit einem Kühlschrank ausgestattet.

Wen nehmen wir auf?

Das Übergangshaus nimmt männliche Personen auf, die wohnungslos sind bzw. vor nicht zu verhinderndem Wohnraumverlust stehen. Zur Zielgruppe gehören u.a. Haftentlassene, Menschen ohne festen Wohnsitz, trockene Alkoholiker, nicht abstinente Alkoholiker mit dem Wunsch nach Veränderung, substituierte Drogenabhängige, ältere Wohnungslose mit Abbauerscheinungen und  Wohnungslose mit psychischen Beeinträchtigungen. 
Da das WBH eine stationäre Einrichtung ist, richtet sich das Angebot speziell an Personen, die in allen wesentlichen Lebensbereichen Anleitung und Unterstützung, teilweise die Übernahme von Tätigkeiten sowie Hilfe zur Tagesstrukturierung benötigen.

Wie arbeiten wir ?

Wir arbeiten nach dem Bezugssozialarbeitersystem. Jedem Klienten wird ein Sozialarbeiter/Sozialpädagoge zugeordnet. Ziel ist es, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, das die Grundlage der pädagogischen Arbeit bilden soll. In Zusammenarbeit mit dem Bewohner wird ein individueller Hilfeplan erstellt, der die Schwierigkeiten und Ressourcen berücksichtigt. Die Umsetzung der einzelnen Schritte wird im Prozess begleitet und kontrolliert. Bei Bedarf werden die Hilfeziele veränderten Bedingungen (z.B. nach einem Alkoholrückfall) angepasst.

Aufnahmeverfahren

Vor der Aufnahme findet ein Vorgespräch statt. In diesem klärt der jeweilige Sozialarbeiter, welchen Hilfebedarf der Bewerber hat und ob die Hilfemaßnahmen des Übergangshauses für den Hilfebedarf des Bewerbers adäquat sind.

Ist eine Aufnahme in die Einrichtung angestrebt, erstellt der Sozialarbeiter vor der Aufnahme eine Sozialanamnese und einen anspruchsbegründenden Bericht, aus dem die aktuelle Lebenssituation des Hilfesuchenden, der Umfang seiner persönlichen Schwierigkeiten, sein Bedarf an sozialpädagogischer Betreuung und die beabsichtigten Maßnahmen hervorgehen. Mit diesem Bericht beantragt der Bewerber die Übernahme der Kosten bei dem zuständigen Leistungsträger. Eine Aufnahme kann nur mit einer Kostenübernahme erfolgen.

Eine sofortige Aufnahme kann erfolgen, wenn der zuständige Sozialhilfeträger einen Bedarf gem.  § 67 SGB XII festgestellt hat und er den Leistungsempfänger direkt zu uns vermittelt.

Wen nehmen wir nicht auf ?

  • Abhängige von illegalen Drogen (Ausnahme: Substituierte, die neben dem Methadon keinen Beigebrauch von anderen Drogen haben sowie Abhängige, die spezielle Hilfemaßnahmen anstreben und für eine kurze Übergangszeit eine gesicherte Unterkunft und Betreuung benötigen)
  • Psychisch kranke Menschen mit akuten Psychosen und/oder schweren Persönlichkeitsstörungen, die für das Gemeinschaftsleben nicht tragbar sind
  • Menschen mit schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderungen

Personalstruktur und Gesetzliche Grundlage

Der Personalschlüssel für die Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung beträgt 1:7,7 Klienten.

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Übergangshauses ist der §67 SGB XII in Verbindung mit dem Berliner Rahmenvertrag gemäß §79 SGB XII und den entsprechenden Anlagen.

Die Hilfe nach §67 SGB XII ist ein Angebot für Personen, die aufgrund besonderer Lebensverhältnisse soziale Schwierigkeiten haben, welche die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft behindern. Diesen Personen soll Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden, sofern sie nicht aus eigener Kraft dazu fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei ist die Vorrangigkeit von anderen Hilfen gemäß SGB XII sowie anderer Sozialgesetzbücher zu beachten.
Das Übergangshaus als Einrichtung der Wohnungslosenhilfe bietet auf dieser gesetzlichen Grundlage ein spezielles Hilfeangebot nach §67 SGB XII.