Eingliederungshilfe §113 SGB IX
Begleitetes Wohnen – Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens
Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §113 SGB IX bieten wir Leistungen zur sozialen Teilhabe. Diese richten sich an Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung, welche durch diese Leistungen unterstützt und befähigt werden, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erhalten oder zu erreichen. Die Klienten leben in ihrer eigenen Wohnung und erhalten individuelle Unterstützung und Begleitung in allen Belangen, in welchen sich Hürden zur Bewältigung des Alltags zeigen.
Begleitung und Unterstützung kann sich bspw. in den Bereichen Wohnen, Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte, Ämtergängen, Finanzen etc. ergeben.
Die jeweiligen konkreten Schritte in der Unterstützung werden, zusammen mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als Träger der Eingliederungshilfe, individuell und personenzentriert mit Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen geplant.