Die Heilsarmee – seit 2006 Mitglied im Verein Deutscher Spendenrat

Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten sich die Mitglieder des Deutschen Spendenrat e. V. zur Einhaltung des geltenden Rechts und darüber hinaus zur Beachtung der in der Selbstverpflichtung des Deutschen Spendenrats benannten Regeln:

  • Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
  • Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
  • Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
  • Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.
  • Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e. V. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten.
  • Spätestens bis zum 30.9. des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten aussagefähigen Bericht fertig.

Zurück