Eurovision Song Contest Update: Die Heilsarmee wird sich nicht verbiegen lassen

Für das Fernsehpublikum in der Schweiz ist die Lage eindeutig: Mit über 37 % der Stimmen kürte es die Band der Heilsarmee am vergangenen Samstag zu ihrem Kandidaten für den Eurovision Song Contest 2013 in Malmö (>> wir berichteten). Doch nun werden von offizieller Seite Forderungen laut, die Band müsse sowohl auf die Bezeichnung "Heilsarmee", als auch auf ihre Uniformen verzichten, um die Schweiz beim ESC vertreten zu dürfen.

Dies stößt bei der Heilsarmee auf Unverständnis, zumal der Song im Vorfeld der Entscheidungsshow von der European Broadcasting Union (EBU) als "reglementskonform" bezeichnet wurde. Die EBU begründet die Auflagen nun damit, dass der Eurovision Song Contest nicht für Werbezwecke genutzt werden dürfe und dass Markennennungen verboten seien.

In einer Medienmitteilung teilt die Heilsarmee in der Schweiz mit: "Die Darbietung von ‚You and me‘ ist ein Gesamtpaket aus Song, Kostüm und Show. Sie wurde als solches geplant und zum Sieger erkoren. Der Song hat in dieser Form auch in Malmö berechtigte Chancen. Dass zentrale Elemente ihres Auftritts plötzlich nicht mehr zugelassen sein sollen, erstaunt die Heilsarmee. Gerade die Auflagen in Bezug auf die Uniform sieht sie als fragwürdig, insbesondere auch da die anderen Bands ihre Outfits selbst bestimmen können."

Darum würde die Heilsarmee von einem Auftritt in Malmö absehen, wenn sie tatsächlich den heute bekannten Auflagen in vollem Umfang entsprechen müsste. Die Heilsarmee ist aber weiterhin optimistisch, dass sie gemeinsam mit dem Schweizer Fernsehen einen gangbaren Weg finden kann. Sie ist derzeit im Gespräch mit dem Sender und hofft, dass es Möglichkeiten gibt, sich selber treu zu bleiben und gleichzeitig die Schweiz mit dem Siegersong, wie ihn das Publikum gesehen hat, in Malmö zu vertreten.

Autor: OSM

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