Hinweise zum Datenschutz bei der Heilsarmee

Was ist Datenschutz für uns?

Für uns ist Datenschutz der Schutz jedes Menschen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Warum Datenschutz?

Innerhalb des vielfältigen Wirkens und der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Heilsarmee müssen auch Daten verarbeitet werden. Für den Umgang mit diesen Daten sieht sich die Heilsarmee in Kontinuität des seit alters her geltenden Seelsorgegeheimnisses zum Schutz der personenbezogenen Daten verpflichtet.

Die unserem Handeln zugrunde liegende Überzeugung von der Würde des Menschen spiegelt sich auch in dem aus dem staatlichen Recht kommenden Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wonach jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen kann, welche Daten über ihn erhoben werden.

In unserem täglichen Miteinander in der Seelsorge-, Gemeinde- wie auch Sozialarbeit wird den Mitarbeitern der Heilsarmee mitunter ein sehr tiefer Einblick in das Leben und die Lebensumstände von unterschiedlichsten Menschen gewährt. Das darin zum Ausdruck kommende Vertrauen gilt es zu bewahren und zu schützen.

Datenschutz im dienstlichen Alltag

Im Alltag unserer Korps (Gemeinden) und Sozialeinrichtungen sowie auf Ebene der Verwaltung fallen personenbezogene Daten an, die wir für unterschiedliche Zwecke verarbeiten. Darunter sind Daten im Rahmen

  • von Mitgliedschaften in der Heilsarmee,
  • der ehrenamtlichen Unterstützung unseres Wirkens,
  • von Arbeits- und Dienstverhältnissen,
  • von Betreuungsangeboten,
  • von Kursangeboten,
  • von Spenden und Förderungen.

Da die Heilsarmee einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit nur durch die finanzielle Unterstützung aus Spenden und Zuwendungen bestreiten kann, sind wir selbstverständlich bemüht, die uns anvertrauten Mittel so effektiv und effizient, wie es uns möglich ist, einzusetzen. Deshalb verwenden wir auch Möglichkeiten der modernen Technik, um z. B. unser Onlineangebot zu optimieren.

Ein wesentlicher Teil der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten muss aufgrund gesetzlicher bzw. staatlicher Anforderungen verarbeitet werden, z. B. Bewohnerdaten in unseren Sozialeinrichtungen. Andere Daten ergeben sich aus Anliegen oder Anfragen, die an uns herangetragen werden, z. B. Anfragen an den Suchdienst. Wieder andere Daten müssen wir aufgrund vertraglicher Verpflichtungen verarbeiten, z. B. Dienstverträge.

Rechtsgrundlage

Als Religionsgemeinschaft hat die Heilsarmee ein von der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich garantiertes Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten (Art. 140 GG, i. V. m. Art. 137 WRV). In Bezug auf den Datenschutz wurde dieses ausdrücklich europarechtlich bestätigt und in Art. 91 DSGVO sowie in Erwägungsgrund 165 der DSGVO festgehalten.

Auf dieser Grundlage hat Die Heilsarmee in Deutschland KdöR eine eigene Datenschutzordnung erlassen.

Ihre Rechte

Die in der Datenschutzordnung festgelegten Grundsätze drücken sich aus in den Überbegriffen:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz,
  • Zweckbindung,
  • Datenminimierung,
  • Richtigkeit,
  • Speicherbegrenzung,
  • Integrität und Vertraulichkeit.

Daraus lassen sich die Rechte der betroffenen Personen ableiten. Nachfolgend ein grundlegender Auszug der in der Datenschutzordnung definierten Rechte. Bitte beachten Sie, dass zur besseren Verständlichkeit hier nicht alle Ausnahmen oder besonderen Sachverhalte der Datenschutzordnung mit aufgeführt werden.

  1. Einwilligung
    Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen und nachweisbar sein. Deshalb laufen manche Prozesse etwas formaler ab und Sie werden um eine entsprechende Bestätigung oder gar Unterschrift gebeten.

  2. Auskunftsrecht
    Auf Antrag haben Sie ein grundsätzliches Recht auf Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten von Ihnen die jeweiligen verantwortlichen Stellen verarbeiten. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Heilsarmee in Deutschland kein gemeinsames zentrales System für alle Korps (Gemeinden) und Sozialeinrichtungen für die Datenverarbeitung einsetzt.

  3. Recht auf Berichtigung
    Sollten Sie feststellen, dass wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, die nicht korrekt sind, so haben Sie ein Recht darauf, dass wir diese korrigieren oder gegebenenfalls eine Ergänzung der Daten durchführen.

  4. Recht auf „Vergessenwerden“/Recht auf Löschung
    Sie haben das Recht, dass auf Verlangen die Sie betreffenden Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern diese Daten nicht mehr erforderlich sind bzw. keine Verpflichtung zur weiteren Verfügbarkeit besteht. Darüber hinaus sind alle Stellen der Heilsarmee in Deutschland verpflichtet, Kriterien oder Fristen für die Löschung von personenbezogenen Daten festzulegen.

  5. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Nicht immer können Daten sofort gelöscht werden, da es gesetzliche Auflagen für die weitere Verfügbarkeit gibt. In diesen Fällen können Sie aber eine Einschränkung der künftigen Verarbeitung verlangen, also eine Sperre eintragen lassen.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit
    Auch im Datenschutzrecht der Heilsarmee gibt es ein prinzipielles Recht, dass Sie die von Ihnen selbst zur Verfügung gestellten Daten, die wir verarbeiten/verarbeitet haben, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt bekommen.

  7. Widerspruchsrecht
    Wenn Sie einmal in eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt haben, so haben Sie jederzeit das Recht, der weiteren Verarbeitung für die Zukunft zu widersprechen. Es liegt eine gewisse Logik darin, dass dieser Widerspruch nicht für die Vergangenheit Anwendung finden kann.

    Zur Wahrnehmung dieses Rechts reicht eine entsprechende formlose Mitteilung, z. B. per E-Mail. Stellen Sie dabei aber bitte sicher, dass Ihr Anliegen auch zugeordnet werden kann.

    Sie finden die entsprechende Regelung in § 21 unserer Datenschutzordnung.

Datenübertragung/-mittlung

Die Heilsarmee in Deutschland handelt nicht mit ihr anvertrauten personenbezogenen Daten. Sie gibt personenbezogene Daten in der Regel nur dann an Dritte weiter, wenn Ihre Einwilligung vorliegt oder es vorgeschrieben bzw. aus der Sache heraus erforderlich ist. Dies ist z. B. bei Personalabrechnungsdaten (Steuer, Sozialversicherung) der Fall.

Darüber hinaus nehmen wir im Rahmen unserer Tätigkeit verschiedene Dienstleistungen in Anspruch, die ebenfalls eine Beteiligung Dritter in der Datenverarbeitung zur Folge haben kann. Dies geschieht aber nur im Rahmen von vertraglich geregelten Geschäftsbeziehungen, wie z. B. Postversand der Spendenquittungen.

Ein dritter Rahmen, in welchem Daten an Dritte übergeben werden, ist in seltenen Fällen die Strafverfolgung und dann, wenn es gilt, Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.

Zuständigkeiten

Für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes sind auf überregionaler Ebene die (Geschäfts-)Leitungen der jeweiligen juristischen Person zuständig.
Diese sind derzeit für die

In den rechtlich unselbstständigen Einrichtungen, also in den Korps (Gemeinden) und Sozialeinrichtungen, sind ebenfalls die jeweiligen Leiter vor Ort verpflichtet, Sorge für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes zu tragen.

Datenschutzbeauftragter

Die Heilsarmee in Deutschland hat für die Freikirche (KdöR) und alle ihre Tochterunternehmen bzw. Gliedwerke einen gemeinsamen Organisations-/Konzerndatenschutzbeauftragten ernannt. Dieser kann durch örtliche Datenschutzassistenten oder Datenschutzkoordinatoren unterstützt werden.

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Prof. Dr. Thomas Jäschke
Märkische Straße 212-218
44141 Dortmund

E-Mail: dsb@datatree.ag
Telefon: +49 231 54380-300