Windeckstr. 58-60, 60314 Frankfurt
069 432252

„Haus Windeck“ Frankfurt

Gemeinde- & Männerwohnheim der Heilsarmee in Deutschland

Männerheim Haus Windeck

Haus Windeck verfügt über 32 Plätze in Einzelzimmern. Die Zimmer sind mit einer Küchenecke ausgestattet. Im Keller steht den Bewohnern ein Abstellraum für Fahrräder und ein Waschraum mit Waschmaschine für die persönliche Wäsche zur Verfügung. Im Erdgeschoss befindet sich die Pforte und die Verwaltung, die einen Postservice anbieten. Auch eine Kleiderkammer steht zur Verfügung.

Unsere Bewohner

Unsere Bewohner sind alleinstehende, wohnungslose Männer, die zur Bewältigung ihres Alltags ein gewisses Maß an Betreuung benötigen und die ohne fremde Hilfe nicht in der Lage sind, eine Wohnung im freien Wohnungsmarkt auf Dauer zu halten.

Eine Mitwirkung bei der Bewältigung persönlicher und praktischer Defizite, sowie eine Grundfähigkeiten zur Selbstversorgung werden vorausgesetzt.

Häufige Merkmale des von uns betreuten Personenkreises sind: Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Mittellosigkeit, Verschuldung, Straffälligkeit, körperliche Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen, Psychische Beeinträchtigungen, Sozialisationsdefizite, Beziehungslosigkeit, Verlust von Lebensmut.

Auf Wunsch erhalten die Bewohner Hilfestellung und Unterstützung durch:

  • Anleitung bei Tätigkeiten des alltäglichen Lebens
  • Postservice, Waschmöglichkeit, Kleiderkammer
  • Bewältigung von Formalitäten, Schriftverkehr mit Behörden
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
  • Geldverwaltung
  • Reparaturen in den Zimmern
  • Förderung der persönlichen, sozialen Kompetenzen
  • Möglichkeit zum seelsorgerischen Gespräch
  • Als freiwilliges geistliches Angebot steht das integrierte Gemeindezentrums den Männern ebenfalls offen. Hier finden regelmäßig Gottesdienste und
  • Bibelstunden statt
Unser Leitbild

Das Haus Windeck sieht sich dem Leitbild des Sozialwerks der Heilsarmee in Deutschland verpflichtet.

Wir orientieren uns an der Bibel und handeln auf der Grundlage des christlichen Glaubens

  • Wir folgen dem Beispiel Jesu und begegnen Not, Leid und Schwäche als Teil des Lebens
  • Wir sehen den Menschen als eine Einheit aus Geist, Seele und Leib
  • In Jesu Leben, Tod und Auferstehung zeigen sich die unbegrenzten Möglichkeiten Gottes, welcher will, dass allen Menschen geholfen werde.
  • In Worten, Taten und Haltung geben wir der bedingungslosen Liebe Gottes zu allen Menschen Ausdruck


Wir achten die Würde jedes Menschen

  • Jeder Mensch hat als Gottes Geschöpf gleiche Würde und gleichen Wert
  • Wir orientieren uns in unserer Arbeit an den Grundwerten Nächstenliebe, Ehrlichkeit, Toleranz, Vertrauen und Vergebung
  • Wir hören zu und begegnen einander mit Wertschätzung
  • Durch unsere Haltung tragen wir dazu bei, dass Menschen in Notlagen ihre Selbstachtung nicht verlieren


Wir handeln als eigenständiger und zuverlässiger Partner

  • Wir kooperieren mit anderen Kirchen, Verbänden, Organisationen und Institutionen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Wir nehmen unsere Verantwortung in der Gesellschaft wahr und gestalten sie aktiv mit


Wir handeln in gemeinsamer Verantwortung

  • Ziele werden gemeinsam entwickelt, vereinbart und überprüft
  • Wir schätzen, respektieren und unterstützen die Arbeit unserer Kollegen
  • Hauptamtliche und Ehrenamtliche arbeiten in gegenseitiger Achtung zusammen
  • Wir entwickeln die Heilsarmee in ihren vielfältigen Arbeitsfeldern weiter


Wir sind aus einer lebendigen Tradition innovativ

  • Professionelles Handeln und Qualifikation zeichnen uns aus
  • Wir entwickeln die Qualität unserer Arbeit weiter
  • Wir fördern und fordern unsere fachlichen und sozialen Kompetenzen
  • Wir handeln sozial, ökologisch und wirtschaftlich verantwortungsvoll


Wir sind dort, wo uns Menschen brauchen

  • Wir haben offene Augen für die inneren und äußeren Nöte unserer Mitmenschen und nehmen uns ihrer vorbehaltlos an
  • Wir begegnen Ausgrenzung und verschaffen Gehör
  • Wir machen uns stark für gerechtere Lebensbedingungen


Quelle: Die Heilsarmee in Deutschland, THQ Sozialabteilung, Salierring 23-27, 50677 Köln
www.heilsarmee.de/sozialwerk

Die Hausordnung

Wir begrüßen Sie in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Die Hausordnung regelt das Miteinander in dieser Gemeinschaftsunterkunft und dient der Wahrung von Ordnung und Sicherheit.


  1. Die Aufnahme erfolgt nur nach Einweisung durch die Fachstelle für Nichtsesshaftenhilfe der Stadt Frankfurt/M oder Barzahlung. Die Miete ist jeweils spätestens bis zum dritten Werktag des Monats im Voraus fällig.
  2. Die Zimmer sind einfach möbliert. Bei Beschädigung haftet die Zimmergemeinschaft, es sei denn Einzelpersonen werden für den jeweiligen Schaden nachgewiesen.
  3. Wertgegenstände und größere Geldbeträge können gegen Quittung zum Aufbewahren im Büro abgegeben werden. Für Diebstahlschäden in den Zimmern und im Hause wird nicht gehaftet.
  4. Sauberkeit der Zimmer und der eigenen Person ist Voraussetzung der Wohngemeinschaft. Zimmerkontrollen zur Überprüfung der Ordnung und Sauberkeit durch die Heimleitung ist jederzeit möglich und bedarf keiner vorherigen Anmeldung.
  5. Elektrische Geräte sind so aufzustellen, dass keine Brandgefahr besteht. Die einzelnen Geräte sind der Heimleitung zur Erfassung statistischer Zwecke zu melden.
  6. Radio, Fernseher und Musizieren ist nur in Zimmerlautstärke erlaubt, dabei ist besondere Rücksicht auf die Zimmermitbewohner zu nehmen.
  7. Damenbesuch ist nicht gestattet, um die Zimmermitbewohner nicht zu stören.
  8. Besucher müssen um 22:00 Uhr das Haus verlassen.
  9. Offenes Feuer, Grillen oder ähnliches, das zur Gefährdung der Mitbewohner führen könnte, ist nicht gestattet.
  10. Ferner ist verboten: Alkohol mitzubringen, im Bett zu rauchen, Waffen jeglicher Art mitzuführen und Drogenbesitz und –konsum.
  11. Bei Aushändigung der Haus- und Zimmerschlüssel wird die HAUSORDNUNG vom Mieter anerkannt. Aus Sicherheitsgründen benötigt die Heimleitung von jedem Zimmer einen Schlüssel.
  12. Bewohner, die die Anordnungen der Heimleitung missachten und der Hausordnung zuwiderhandeln, können fristlos gekündigt und des Hauses verwiesen werden. Zurückgelassenes Eigentum wird nach 8 Wochen Aufbewahrung entsorgt.
  13. Bei Auszug ist dieses rechtzeitig anzumelden und sämtliche Schlüssel sind unverzüglich abzugeben.


Wir bieten Ihnen hier die HAUSORDNUNG zum Download an.