Spenden: Sozialbetreuung für Wohnungslose, Freiburg
Besonders förderungswürdig
In Deutschland ist die Heilsarmee als Religionsgemeinschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt und somit berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen. Ihre Zwecke sind gemeinnützig, mildtätig und kirchlich und sind von der obersten Finanzbehörde als besonders förderungswürdig anerkannt. Unsere Arbeit orientiert sich an Wirksamkeit, Kosteneffektivität und Transparenz. Die Heilsarmee in Deutschland ist Mitglied des Deutschen Spendenrates und hat sich den Grundsätzen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet.
Spendenformular
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