Neuer Weg 1, 37081 Göttingen
0551 5311422

Wohn- & Übernach­tungs­heim für Frau­en & Männer

Eine Sozialeinrichtung der Heilsarmee in Deutschland

Unser Angebot

Das Angebot der Heilsarmee in Göttingen richtet sich an volljährige wohnungslose Frauen und Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Hierzu zählen insbesondere Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Menschen im Renten- oder Frührentenbezug, Haftentlassene, Suchtmittelerkrankte und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Das Wohnheim kann insgesamt 21 Personen aufnehmen. Davon entfallen 16 Plätze auf den Wohnbereich, weitere fünf Plätze halten wir für durchreisende, obdachlose Menschen vor, die sich in akuter Notlage befinden. Sie erhalten ein Bett für die Nacht sowie drei Mahlzeiten am Tag.

Derzeit können leider keine Frauen aufgenommen werden! Die Notübernachtung ist wegen Corona auf 3 Plätze reduziert.

Wenn gewünscht, können Hilfesuchende sozialpädagogische Beratung in Anspruch nehmen und sich über das Hilfesystem in Göttingen informieren.

Seit Sommer 2013 nehmen wir im Wohnheim auch wohnungslose Frauen auf. Dies ist aktuell leider nicht mehr möglich und die Aufnahme beschränkt sich nur auf Männer. In Notsituationen können auch Kinder und Jugendliche vorübergehend mit der Betreuungsperson aufgenommen werden.

Wir sind gut mit Fachärzten vernetzt und begleiten, wenn erforderlich und gewünscht, BewohnerInnen auch, wenn nach der Aufnahme lebensverkürzende Diagnosen gestellt werden.

Sonstige optionale Angebote

  • Freizeitaktivität mit wechselndem Programm in Zusammenarbeit mit der Heilsarmee-Gemeinde in Kassel
  • zweimal im Monat Spielenachmittag in der Einrichtung
  • Hauskreis jeden dritten Donnerstag im Monat (derzeit noch unregelmäßig nach der Coronapause)
  • bis zu zweimal im Monat Fahrt zum Gottesdienst in die Heilsarmee-Gemeinde in Kassel
  • Kleiderkammer
  • regelmäßige Ausflüge, die sich an den Wünschen der BewohnerInnen orientieren
  • Möglichkeit für Außenstehende, gegen Spende an den Mahlzeiten teilzunehmen
Wie kann man im Heim aufgenommen werden?

Bei Aufnahme im stationären Bereich erfolgt ein Erstgespräch mit dem Sozialdienst. Dort wird formlos die Kostenübernahme beim Sozialamt Göttingen beantragt. Desweiteren werden gemeinsam Anträge für Arbeitslosengeld II und/oder die Grundsicherung gestellt sowie ein anspruchsbegründender Bericht (Hilfeplan) verfasst und dem Sozialamt Göttingen vorgelegt.

Für die kurzzeitliche Unterbringung (ordnungsrechtliche Unterbringung) benötigt der Hilfesuchende eine Kostenübernahmeerklärung. Einen solchen „Übernachterschein“ erhält man von der Erstkontaktstelle des Jobcenters Göttingen oder außerhalb deren Öffnungszeiten von einer Polizeidienststelle in Göttingen (vorrangig Bundespolizei Göttingen).

Weitere Aufnahmevorraussetzungen

Ausgeschlossen von einer Aufnahme sind Frauen und Männer, die nach SGB XI in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Über die Aufnahme von Menschen mit einem akuten Drogenproblem und/oder starker Alkoholisierung entscheiden wir im Einzelfall. Aggressives Verhalten, sowie ein bereits ausgesprochenes Hausverbot können ebenfalls dazu führen, dass eine Person nicht aufgenommen wird.

Wie lange können Personen in der Einrichtung bleiben?

Im stationären Bereich erfolgt das Leistungsanerkenntnis nach einem Hilfeplangespräch mit der Stadt Göttingen für sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit wird erneut ein Hilfeplan geschrieben und besprochen. Solange ein Leistungsanerkenntnis erfolgt und keine andere Wohnform gefunden wird bzw. sinnvoller erscheint, kann der Bewohner in der Einrichtung bleiben.

In der ordnungsrechtlichen Unterbringung ist der Aufenthalt seitens der Stadt Göttingen grundsätzlich auf drei Übernachtungen beschränkt. Ausnahmen können im Einzelfall gewährt werden.