Risiken erkennen, Schaden abwehren

Die Heilsarmee in Deutschland beachtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts neben den deutschen Regelungen und Vorschriften auch das umfangreiche Kontrollregelwerk der in­ter­na­ti­o­nalen Heilsarmee. Mit den Kontrollmechanismen sol­len bestehende Risiken eingegrenzt werden. Dabei wer­den die mit der Arbeit ver­bun­denen Ri­si­ko­fel­der kon­ti­nu­ier­lich ver­folgt und ana­lysiert. Es ist das Ziel, Ri­si­ken zu er­ken­nen, zu be­gren­zen, die Ri­si­ko­vor­sorge kon­ti­nu­ier­lich zu ver­bes­sern und im Fal­le eines Scha­dens­ein­tritts schnell Ab­wehr­maß­nahmen zu er­grei­fen, um die ei­gene Arbeit nicht zu schwä­chen oder zu ge­fähr­den. Für die Dar­stel­lung im Jahres­bericht be­schrän­ken wir uns dabei auf die folgenden Bereiche:

  • Gremienaufsicht
  • Finanz- und Vermögensmanagement
  • Risiken aus der operativen Arbeit

Die Maßnahmen im Einzelnen sind:

Gremienaufsicht

  • Geschäftsordnungen für die verschiedenen Gremien der Körperschaft und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen für die Führungspositionen
  • Wöchentliche Sitzungen des General Maintenance Board, 14-tägige Sitzungen des Kabinetts und monatliche Sitzungen des Finanzrates
  • Bestätigung der Besetzung der Leitungsgremien durch die internationale Heilsarmee in London
  • Beratung des Kabinetts in strategischen Entscheidungen durch einen Leitungsbeirat

Finanz- und Vermögensmanagement

  • Konservative Anlagestrategie (festverzinsliche Wertpapiere mit sehr guter Bonität), Anlagerichtlinie, Anteil an Aktien höchstens 5 %
  • Zentrales Cash-Management für alle Einrichtungen der Heilsarmee, Liquiditätsplanung und Liquiditätssteuerung, Bildung von Rücklagen
  • Finanzierung von Gebäudeinvestitionen nur mit sicherem Kapitalrückfluss, langfristige Zinsvereinbarungen
  • Liegenschaften: Projektmanagement, Instandhaltungsplanung, Energiekonzepte, externe Gutachter, wirtschaftliche Hausverwaltung
  • Strikte Beachtung des Spendenrechts in Bezug auf Treuhandgelder und Spenden, Verwendung der Mittel im Sinne der Geldgeber, Treuhandkonten, über die nur nach bestimmungsgemäßer Verwendung und Satzung verfügt werden darf

Operative Arbeit

  • Ergebnisplanung für jede Einrichtung, Soll-Ist-Vergleiche, Prognosen, bedarfsorientierte Konzepte, Transparenz über alle Ergebnisse und Entwicklungen, aktive Ergebnisgestaltung, jährliche Gespräche über Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Organisationseinheiten
  • Monatsabschlüsse, Controlling, regelmäßiges Berichtswesen, Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Verbindliche organisatorische Regelungen, Arbeitsanweisungen, die von allen Mitarbeitern eingesehen werden können
  • Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip bei Zahlungen, regelmäßige Revisionen
  • Spesen- und Kostenrichtlinien, deren Einhaltung durch die interne Verwaltung und die regelmäßige Revision überwacht wird
  • Keine Vermietung oder Verkauf von Mitglieder- oder Spenderadressen
  • Keine Kreditfinanzierung von laufenden Ausgaben