Risiken erkennen, Schaden abwehren
Die Heilsarmee in Deutschland beachtet als Körperschaft des öffentlichen Rechts neben den deutschen Regelungen und Vorschriften auch das umfangreiche Kontrollregelwerk der internationalen Heilsarmee. Mit den Kontrollmechanismen sollen bestehende Risiken eingegrenzt werden. Dabei werden die mit der Arbeit verbundenen Risikofelder kontinuierlich verfolgt und analysiert. Es ist das Ziel, Risiken zu erkennen, zu begrenzen, die Risikovorsorge kontinuierlich zu verbessern und im Falle eines Schadenseintritts schnell Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um die eigene Arbeit nicht zu schwächen oder zu gefährden. Für die Darstellung im Jahresbericht beschränken wir uns dabei auf die folgenden Bereiche:
- Gremienaufsicht
- Finanz- und Vermögensmanagement
- Risiken aus der operativen Arbeit
Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
Gremienaufsicht
- Geschäftsordnungen für die verschiedenen Gremien der Körperschaft und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen für die Führungspositionen
- Wöchentliche Sitzungen des General Maintenance Board, 14-tägige Sitzungen des Kabinetts und monatliche Sitzungen des Finanzrates
- Bestätigung der Besetzung der Leitungsgremien durch die internationale Heilsarmee in London
- Beratung des Kabinetts in strategischen Entscheidungen durch einen Leitungsbeirat
Finanz- und Vermögensmanagement
- Konservative Anlagestrategie (festverzinsliche Wertpapiere mit sehr guter Bonität), Anlagerichtlinie, Anteil an Aktien höchstens 5 %
- Zentrales Cash-Management für alle Einrichtungen der Heilsarmee, Liquiditätsplanung und Liquiditätssteuerung, Bildung von Rücklagen
- Finanzierung von Gebäudeinvestitionen nur mit sicherem Kapitalrückfluss, langfristige Zinsvereinbarungen
- Liegenschaften: Projektmanagement, Instandhaltungsplanung, Energiekonzepte, externe Gutachter, wirtschaftliche Hausverwaltung
- Strikte Beachtung des Spendenrechts in Bezug auf Treuhandgelder und Spenden, Verwendung der Mittel im Sinne der Geldgeber, Treuhandkonten, über die nur nach bestimmungsgemäßer Verwendung und Satzung verfügt werden darf
Operative Arbeit
- Ergebnisplanung für jede Einrichtung, Soll-Ist-Vergleiche, Prognosen, bedarfsorientierte Konzepte, Transparenz über alle Ergebnisse und Entwicklungen, aktive Ergebnisgestaltung, jährliche Gespräche über Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Organisationseinheiten
- Monatsabschlüsse, Controlling, regelmäßiges Berichtswesen, Prüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Verbindliche organisatorische Regelungen, Arbeitsanweisungen, die von allen Mitarbeitern eingesehen werden können
- Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip bei Zahlungen, regelmäßige Revisionen
- Spesen- und Kostenrichtlinien, deren Einhaltung durch die interne Verwaltung und die regelmäßige Revision überwacht wird
- Keine Vermietung oder Verkauf von Mitglieder- oder Spenderadressen
- Keine Kreditfinanzierung von laufenden Ausgaben