Qualitätsentwicklung in der Kita
„Die Träger verpflichten sich, in ihren Kindertageseinrichtungen die Arbeit mit dem Berliner
Bildungsprogramm in einem Rhythmus von fünf Jahren extern evaluieren zu lassen. Die ex-
ternen Evaluationen müssen durch einen von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung
anerkannen Anbieter erfolgen […].“