Südblick 5A, 04329 Leipzig

Korps Leipzig

Eine Gemeinde der Heilsarmee in Deutschland

Geldauflagen und Bußgelder

Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern können Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger nachhaltig dazu beitragen, die diakonische Arbeit der Heilsarmee in Leipzig zu unterstützen.

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  • Gemeinnützigkeit
  • ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
  • Mitteilung von Satzungsänderungen
  • fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
  • Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen

Wir garantieren Ihnen

  • durch ein separates Konto für Zuweisungen eine transparente Verwaltung der Geldauflagen (so schließen wir aus, dass für eingegangene Gelder Spendenbescheinigungen ausgestellt werden und ein Zahlungsverzug wird offenkundig),
  • eine schnelle und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird
  • eine sofortige Benachrichtigung, sobald Zahlungen eingegangen sind sowie bei Zahlungsverzug

 

Geldauflagenkonto:
Postbank Hamburg
IBAN: DE69 2001 0020 0060 2772 01
BIC: PBNKDEFF

 

Ihr Ansprechpartner ist die Leiterin der Heilsarmee in Leipzig, Majorin Barbara Backhaus. Sie erreichen ihn unter 0341-2518880 oder per Mail.