Hanauer Str. 63, 14197 Berlin
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William-Booth-Haus

Für Menschen in Notlagen – Eine Einrichtung der Heilsarmee in Deutschland

Betreutes Einzelwohnen (BEW) und Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW)

Für Männer und Frauen nach §67 SGB XII

Das William–Booth–Haus bietet ambulante Betreuung im Rahmen der Leistungstypen Betreutes Einzelwohnen (BEW) und Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW) an.

Der Leistungstyp BEW richtet sich speziell an Männer und Frauen, die schwerpunktmäßig der Beratung und Anleitung bedürfen, um ihre vorhandenen Fähigkeiten zum weitestgehend eigenständigen Wohnen weiterentwickeln zu können.

Der Leistungstyp WuW richtet sich speziell an Männer und Frauen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind und ohne Beratung und Anleitung nicht in der Lage sind, eigenen Wohnraum zu erhalten oder zu erlangen.

Wen nehmen wir auf ?

Wir betreuen vorrangig ehemalige Bewohner aus dem Übergangshaus, die in eine eigene Wohnung gezogen sind und weiterführende Hilfe benötigen. Dies hat den Vorteil, dass sich der Klient und der Sozialarbeiter schon vertraut sind und die im Übergangshaus geleistete Arbeit direkt fortgesetzt werden kann.

Darüber hinaus betreuen wir aber auch andere Männer und Frauen, die schon in der eigenen Wohnung leben oder in eine eigene Wohnung ziehen und sozialpädagogische Hilfe benötigen.

Wie arbeiten wir ?

Die Sozialarbeiter aus dem Übergangshaus betreuen auch Klienten in den Bereichen BEW und WuW. Jeder Klient erhält einen festen Sozialarbeiter.

Die Betreuung wird sowohl in der Wohnung des Klienten, als auch in den Räumen der Einrichtung durchgeführt.

Aufnahmeverfahren

Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Kostenübernahme des zuständigen Leistungsträgers.

Für Bewohner, die aus dem Übergangshaus in eine eigene Wohnung ziehen, erfolgt die Klärung der ambulanten Betreuung im Rahmen der Hilfeplanung und Betreuung im Übergangshaus.

Für andere Personen finden zwei Vorgespräche statt, in denen Fragen zur Aufnahme und der Auswahl des Leistungstyps geklärt werden.

Ist eine Aufnahme angestrebt, erstellt das WBH einen anspruchsbegründenden Bericht und ist bei der Beantragung der Kostenübernahme behilflich.

Wen nehmen wir nicht auf ?

  • Abhängige von illegalen Drogen (Ausnahme: Substituierte, die neben dem Methadon keinen Beigebrauch von anderen Drogen haben)
  • Psychisch kranke Menschen mit akuten Psychosen und/oder schweren Persönlichkeitsstörungen

Personalstruktur und Gesetzliche Grundlage


Der Personalschüssel für die Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung beträgt für BEW 1:11,4 Klienten und für WuW 1:14,9 Klienten.

Gesetzliche Grundlage für die Maßnahme der ambulanten Betreuung ist der §67 SGB XII in Verbindung mit dem Berliner Rahmenvertrag gemäß §79 SGB XII und den entsprechenden Anlagen.