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William-Booth-Haus

Für Menschen in Notlagen – Eine Einrichtung der Heilsarmee in Deutschland

Therapeutische Wohngemeinschaft

Für wohnungslose Männer nach §123 SGB IX

Das Angebot der therapeutisch betreuten Wohngemeinschaften (TWG) richtet sich an volljährige wohnungslose Männer mit folgenden seelischen Behinderungen:

  • Chronische Alkoholabhängigkeit einschließlich Folgeerkrankungen
  • Chronische Alkoholabhängigkeit und psychische Erkrankungen (Mehrfachdiagnose), sofern die Alkoholabhängigkeit im Vordergrund steht.
  • Im Sinne der regionalen psychiatrischen Versorgung richtet sich das Angebot an Personen aus dem Bezirk Charlottenburg/Wilmersdorf.

Drei therapeutische Wohngemeinschaften mit insgesamt 14 Plätzen stellen ein niedrigschwelliges ambulantes Angebot dar, das sich an der speziellen Problematik der noch nicht abstinenten wohnungslosen Alkoholiker orientiert.

Wen nehmen wir auf?

Wir nehmen noch nicht abstinente wohnungslose Alkoholiker auf, die ein niedrigschwelliges Angebot der Eingliederungshilfe benötigen und annehmen möchten. Aufgrund ihrer chronischen Abhängigkeit einschließlich Folgeerkrankungen leiden sie häufig an alkoholbedingten Organschäden sowie an Störungen psychiatrisch-neurologischer Art. Bei einer zusätzlichen psychischen Erkrankung können auch andere Verhaltensweisen auftreten (u.a. Aggression, Rückzug/Flucht).

In der Regel haben diese Personen keine Krankheitseinsicht. Die Bewältigung alltäglicher Anforderungen (Selbstversorgung, Regelung der Behördenangelegenheiten, Tagesstrukturierung) stellt eine Überforderung dar.

Wie arbeiten wir ?

Die Ziele sind weit unterhalb der sonst in psychiatrischen Facheinrichtungen üblichen Ansprüche anzusetzen. Das Angebot ist niedrigschwellig. Zentrale Ziele sind die Vermeidung von Verelendung, Verwahrlosung und Ausgrenzung sowie der Aufbau eines Vertrauens- und Betreuungsverhältnisses. Die Betroffenen sollen dort abgeholt werden, wo sie wirklich stehen. Während das oberste Ziel Abstinenz bleibt, besteht die therapeutische Unterstützung vor allem darin, ihnen bei der Formulierung realistischer und erreichbarer Ziele zu helfen. Die therapeutische Hilfestellung wird in folgenden Bereichen geleistet:

  • Selbstversorgung
  • Tagesgestaltung, Kontaktgestaltung, Teilnahme am öffentlichen Leben
  • Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung

Aufnahmeverfahren

Das Angebot der therapeutisch betreuten Wohngemeinschaften ist bezirklich ausgerichtet. Die Betreuungsplätze werden ausschließlich über das Steuerungsgremium Psychiatrie an Personen aus Charlottenburg/Wilmersdorf vergeben. Dabei dient der Behandlungs- und Rehabilitationsplan als Grundlage. In begründetem Ausnahmefall kann im Steuerungsgremium über eine Aufnahme von Personen, die aus anderen Bezirken bzw. von außerhalb Berlins kommen, beraten werden.
Ein Antrag auf Eingliederungshilfe wird bei dem zuständigen Kostenträger gestellt. Nach der Kostenzusage kann der Einzug erfolgen. Bei diesem Verfahren berät und unterstützt das WBH nach Möglichkeit den Hilfesuchenden bzw. die abgebende Einrichtung.

Wen nehmen wir nicht auf?

  • akut Suizidgefährdete
  • Abhängige von harten Drogen
  • Personen mit einer Pflegebedürftigkeit, die eine ständige Anwesenheit von Pflegepersonal erfordert oder Möglichkeiten einer häuslichen Krankenpflege hinausgeht
  • Primär psychisch kranke Menschen mit akuten Psychosen und/oder einer schweren Persönlichkeitsstörung, die für das Zusammenleben in der Einrichtung nicht tragbar sind
  • Menschen mit schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
  • Personen, bei denen eine bedürfnisgerechte Betreuung durch die zur Verfügung stehenden sächlichen und personellen Mittel nicht gewährleistet werden kann.

Personalstruktur und Gesetzliche Grundlage

Die Arbeit in den TWGs wird durch ein interdisziplinäres Mitarbeiterteam getragen. Es umfasst folgende Berufsgruppen:

  • Sozialarbeiter/Sozialpädagogen
  • Heilerziehungspfleger
  • Pflegekräfte
  • Die ständige Anwesenheit des Fachpersonals wird gewährleistet (einschließlich Nachtwache).


Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Therapeutischen Wohngemeinschaften des William-Booth-Hauses ist der §78 SGB IX i.V.m. §113 SGB IX in Verbindung mit dem Berliner Rahmenvertrag gemäß §131 SGB IX.