Unsere Qualitätsstandards und Selbstverpflichtungen

Die Heilsarmee in Deutschland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Aufgrund dieses Rechtsstatus ist die steuerbegünstigte Zweckverfolgung der Heilsarmee in Deutschland anerkannt und die Heilsarmee benötigt daher keinen Freistellungsbescheid eines Finanzamtes, um ihre Gemeinnützigkeit zu belegen.

Auch wenn die Prüfung durch ein Finanzamt entfällt, ist es für die Heilsarmee selbstverständlich, sich verschiedenen Qualitätsstandards zu unterwerfen und dies auch regelmäßig prüfen zu lassen. Ziel ist das Erreichen größtmöglicher Transparenz und damit die Gewährleistung einer hohen Sicherheit für den verantwortungsvollen Umgang mit Spenden.

Lesen Sie hier die Informationen, zu deren Veröffentlichung wir uns durch Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärungen des Deutschen Spendenrates sowie der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet haben.

  • Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
    Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Salierring 23-27, 50677 Köln
    Gegründet 1886

  • - Verfassung der Heilsarmee in Deutschland
    - Unser Leitbild
    - Darüber hinausgehende Informationen finden Sie in unserem Jahresbericht.
  • Die Heilsarmee in Deutschland ist eine Religionsgemeinschaft, der am 10.10.1967 die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) durch das Land Nordrhein-Westfalen verliehen wurde. Den Gesetzestext von 1967 können Sie auf recht.nrw.de einsehen.
    Steuerrechtlich bedarf die Heilsarmee in Deutschland (KdöR) keiner Anerkennung ihrer steuerbegünstigten Zweckverfolgung gemäß §§51ff. AO. Als KdöR unterliegt sie nicht der Körperschaftsteuer und ihre Umsätze sind nicht steuerbar (§ 1 KStG, § 2 Abs. 3 UStG), soweit sie nicht im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art tätig wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG). Die steuerbaren Umsätze einzelner Betriebe gewerblicher Art außerhalb des Hoheitsbereiches sind überwiegend steuerbefreit (§ 4 Nrn. 12, 16, 18, 23, 24 und 25 UStG), soweit diese Umsätze in einem steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art (Zweckbetrieb) getätigt werden.
    Weitere Details

  • Die Heilsarmee in Deutschland wird gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Territorialleiter vertreten. Der Territorialleiter wird vom Internationalen Leiter der Heilsarmee ernannt und untersteht seiner Aufsicht. Lesen Sie hier die Informationen zum derzeitigen Territorialleiter.

    Die in der Verfassung festgeschriebene alleinige Rechtsvertretung durch den jeweiligen Territorialleiter der Heilsarmee wird ergänzt durch verschiedene Leitungs- und Aufsichtsgremien. Weitergehende Informationen dazu finden Sie in unserem Jahresbericht.

  • Berichte über unsere Arbeit in den Gemeinden und Einrichtungen finden Sie u.a. auf unserem Infoportal „Heilsarmee Aktuell“ in den entsprechenden Nachrichtenkategorien sowie in unserem zweiwöchentlich erscheinenden E-Mail-Newsletter. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf dieser Website in Form von diversen Projektberichten unterhalb des Hauptmenüpunktes „Unsere Angebote“ (beispielsweise die Punkte Sozialwerk, Obdachlosenhilfe, Kinder & Jugend etc.) sowie in unserem Jahresbericht.

  • Angaben zu unserer Personalstruktur, wie die Anzahl unserer Angestellten, Mitglieder und ehrenamtlichen Mitarbeiter finden Sie hier.

  • Detaillierte Informationen hinsichtlich der Mittelherkunft finden Sie im Finanzteil unseres Jahresberichts.

  • Die Angaben über die Verwendung unserer Einnahmen sowie die Vermögensübersicht (Bilanz) und die Mehr-Sparten-Rechnung finden Sie im Finanzteil unseres Jahresberichts.
  • Die Heilsarmee in Deutschland KdöR ist Teil der weltweiten Heilsarmee. Informationen dazu finden Sie hier. Sie hält drei 100 %-ige Tochtergesellschaften: Die Heilsarmee Sozialwerk Nürnberg gemeinnützige GmbH, Die Heilsarmee Sozialwerk GmbH und Die Heilsarmee Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Heilsarmee ist Mitglied in verschiedenen Netzwerken und Dachorganisationen, die hier aufgelistet sind, sowie Unterzeichner von weiteren Selbstverpflichtungen, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.

  • Die Einnahmen der Heilsarmee setzen sich zusammen aus Spenden, Legaten, den Erlösen der sozialen Einrichtungen, des Betriebes gewerblicher Art sowie den Überschüssen aus der Vermögensverwaltung. Im Berichtsjahr gab es keine Zuwendungen von juristischen Personen oder Spenden von natürlichen Personen, die mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Weitere Informationen finden Sie im Finanzteil unseres Jahresberichts.

  • Wir betreiben keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind. Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V. für die Einwerbung von Zuwendungen.

Offen, transparent und zertifiziert

Mitglied im Deutschen Spendenrat e. V.

Die Mitglieder des Deutschen Spendenrates e. V. verpflichten sich über geltendes Recht hinaus auch die Selbstverpflichtung des Deutschen Spendenrates einzuhalten, um größere Transparenz und erhöhte Sicherheit beim Spenden zu gewährleisten.

Klicken Sie hier, um die aktuelle Selbstverpflichtungserklärung zu lesen. (PDF)

Die Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e. V. lässt die Heilsarmee jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen.

Das aktuelle Prüfungsergebnis

Die Einhaltung der Selbst­ver­pflich­tungs­erklärung des Deutschen Spenden­rats e. V., soweit sie die Rechnungslegung betrifft, wie die Richtigkeit der Mehr-Spartenrechnung wurden durch die Wirt­schafts­prü­fungsgesellschaft CURACON GmbH im Rahmen der Prü­fung des Jahres­ab­schlusses zum 31.12.2019 auf­trags­gemäß ergänzend geprüft und bestätigt. Als Ergebnis hat die CURACON GmbH bestätigt: Diese Prüfung „hat zu keinen Ein­wen­dungen geführt“.


Trägerin des Spendenzertifikats des Deutschen Spendenrats

Das Spenden­zer­tifi­kat belegt, dass die Heilsarmee mit den ihr an­ver­trau­ten Gel­dern ver­ant­wor­tungs­voll und trans­parent im Sin­ne der Ziele und Re­geln des Deutschen Spendenrats umgeht.


Die Heilsarmee fördert eine transparente Zivilgesellschaft

Als Teil der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet die Heilsarmee sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele sie verfolgt, woher ihre Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet – wie bei­spiels­weise in ihrem Jahresbericht.